Der Einsatz von verbotenen Waffen befindet sich auf dem höchsten Stand seit 2010

Nicht nur in Syrien und in Jemen, sondern auch in Afghanistan, in Kolumbien, in Myanmar und in Tunesien: Der Einsatz von verbotenen Explosivwaffen hat von 2014 bis 2015 deutlich zugenommen, wobei dies fast überall auf Gleichgültigkeit stößt. Anlässlich des Internationalen Tages zur Aufklärung über die Minengefahr ruft Handicap International dazu auf, dass Streumunition nicht mehr verwendet und der Einsatz mit Nachdruck von der internationalen Gemeinschaft verurteilt wird.

Entminer in Senegal | © J-J. Bernard / Handicap International

Der 4. April ist der internationale Tag zur Aufklärung über die Gefahr von Minen und Streumunition. Obwohl beide Waffenarten durch internationales Recht verboten sind, wurden sie in den letzten Jahren regelmäßig eingesetzt. Die Mehrheit der Opfer beider Waffen stammt mit 79% aus der Zivilbevölkerung.

„Die Welt ist mit Konflikten von einer nie dagewesenen Gewalt konfrontiert, deren Opfer vorrangig die Zivilbevölkerung ist. Die hemmungslose Verwendung von Streumunition und der regelmäßige Einsatz von Minen zeugen angesichts des Umstands, dass diese beiden Waffenarten durch internationales Recht verboten sind, vom Ernst der Lage, warnt Petra Schroeter, Geschäftsführerin von Handicap International Schweiz. Wir dürfen uns der Barbarei nicht beugen und wir müssen die Staaten und die bewaffneten Gruppen unermüdlich daran erinnern, dass der Einsatz dieser Waffen verboten ist und dass das internationale Recht einzuhalten ist.“

Laut dem letzten Streubomben-Monitor (August 2015) wurde Streumunition seit dem Inkrafttreten des internationalen Verbotsvertrages 2010 noch nie so häufig von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren eingesetzt wie im Berichtszeitraum Juli 2014 bis Juli 2015: in Libyen, in Syrien, in Sudan, in der Ukraine und in Jemen (keiner dieser Staaten hat das Übereinkommen unterzeichnet). Nach Informationen der internationalen Kampagne für ein Verbot von Streumunition (CMC) wurde Streumunition seit dem vergangenen Sommer auch in Jemen und in Syrien mehrfach eingesetzt.

Der aktuelle Landminenmonitor (November 2015) unterstreicht den erheblichen und besorgniserregenden Anstieg des Einsatzes von Minen und Sprengkörpern durch nicht-staatliche bewaffnete Gruppen. Es sind 10 Länder betroffen: Afghanistan, Kolumbien, Irak, Libyen, Myanmar, Pakistan, Syrien, Tunesien, Ukraine und Jemen. Dies ist die höchste Anzahl betroffener Länder seit 2006.

„Die wiederholte Verwendung von Minen und Streumunition zeugt davon, dass dem Leben der Zivilbevölkerung überhaupt keine Bedeutung beigemessen wird und in einigen Fällen sogar davon, dass der Wille vorhanden ist, diese absichtlich anzugreifen. Streumunition tötet und verletzt Menschen bei einem Angriff. Sie hinterlässt auch Kampfmittelrückstände, die wie Minen wirken und noch lange nach einer Auseinandersetzung Opfer fordern können“, betont Emmanuel Sauvage der regionale Koordinator im Kampf gegen Minen in der Syrien-Krise.

Eines der besonders betroffenen Länder ist Jemen. Seit vielen Monaten ist das Land Schauplatz des massiven Einsatzes von Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten durch alle Konfliktparteien. Insbesondere wurden Antipersonenminen und Streumunition regelmäßig eingesetzt. Die Organisation Human Rights Watch berichtet von insgesamt 15 Angriffen mit sechs verschiedenen Arten von Streumunition in mindestens 5 der 21 Provinzen des Landes (Amran, Hajja, Hodiada, Saada, Sanaa) seit März 2015.

Handicap International ruft die Staaten und die nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen deshalb auf, den Einsatz, den Verkauf und die Weitergabe von Minen und Streumunition unverzüglich einzustellen. Die internationale Gemeinschaft muss den Einsatz dieser Waffen einstimmig und systematisch verurteilen.

4 April 2016
Einsatzländer

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Nadia Ben Said
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Handicap International nutzt den heutigen Internationalen Tag der Minenaufklärung, um diese öffentliche Erklärung aufs Schärfste zu verurteilen und alle Vertragsstaaten des Minenverbotsabkommens aufzufordern, umgehend und entschlossen zu handeln, um eine katastrophale Verschlechterung des Schutzes der Zivilbevölkerung zu verhindern. 

 

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