UN-Sicherheitsrat erkennt die Rechte von Menschen mit Behinderung in bewaffneten Konflikten an

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Zum ersten Mal überhaupt hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 20. Juni 2019 eine Resolution über Menschen mit Behinderung in bewaffneten Konflikten verabschiedet. Dies ist ein bedeutender Fortschritt für Menschen mit Behinderung, die in Krisensituationen besonders gefährdet sind und bei der humanitären Hilfe oft übersehen werden.

 

 

Ein aus Mossul vertriebener Mann – er hat sein Bein während eines Artillerieangriffs verloren hat. Er bekommt psychosoziale Unterstützung und erhielt ein Zelt.

Ein aus Mossul vertriebener Mann – er hat sein Bein während eines Artillerieangriffs verloren hat. Er bekommt psychosoziale Unterstützung und erhielt ein Zelt. | © Martin Crep / HI

Die UN-Resolution bekräftigt, dass die Auswirkungen eines Konflikts auf Menschen mit Behinderung besonders hoch sind. Alle Konfliktparteien haben die Verantwortung, alle Zivilpersonen, einschliesslich Menschen mit Behinderung, vor den Folgen des Krieges zu schützen. Die Akteure der humanitären Hilfe müssen die Vorstellungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in ihre Hilfe mit einbeziehen.

Besonderer Schutz für Menschen mit Behinderung

"Diese Resolution ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit Behinderung, die während eines Konflikts besonders gefährdet sind und unabsichtlich von humanitären Organisationen ausgeschlossen werden. Alle Zivilisten, einschliesslich Menschen mit Behinderung, müssen während der Feindseligkeiten geschützt werden. Wir müssen die Schwierigkeiten verringern, mit denen sie bei der Flucht vor den Kämpfen, bei der Suche nach Schutz und beim Zugang zur humanitären Versorgung konfrontiert sind,“ sagt Elena Bertozzi, Advocacy Beauftragte von Handicap International.

Zusätzlich zu den Bedürfnissen von Menschen mit bereits bestehenden Behinderungen kommt es ausserdem durch die Gewalt im Konfliktfall zu Verletzungen und weiteren Beeinträchtigungen. Eine Studie von HI und iMMAP[1] zeigt, dass in mehr als 60% der syrischen Flüchtlingshaushalte eine Person mit Behinderung lebt und 1/5 der Flüchtlinge im Libanon und in Jordanien eine Behinderung haben.

Krieg: Ursache von Behinderung

Mindestens 1,3 Millionen Menschen in Not in Syrien leben mit einer Behinderung[2]. Laut einer aktuellen Bewertung in West-Aleppo, Idleb und Ar-Raqqa haben 30% der Erwachsenen in Nordsyrien eine Behinderung. Das sind doppelt so viele wie der weltweite Durchschnitt von 15%. Viele neue Fälle pro Monat führen zu Tausenden von Beeinträchtigungen, die eine langfristige physische Rehabilitation erfordern [3].  

Psychische Belastung extrem hoch[4]

In Jordanien sind 80% der durch Explosivwaffen verletzten Syrer/-innen psychologisch belastet. 66% von ihnen sind durch Angst, Wut, Müdigkeit, Desinteresse und Hoffnungslosigkeit nicht in der Lage, wesentliche tägliche Aktivitäten durchzuführen, 65% sind so belastet, dass sie Orte, Menschen, Gespräche oder Aktivitäten vermeiden, die sie an das traumatische Ereignis erinnern.

UN-Charta zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in humanitäre Massnahmen

Im Mai 2016 hatten HI und mehrere Partnerorganisationen eine Charta zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in humanitäre Massnahmen lanciert. Sie wurde von mehr als 220 Staaten, Nichtregierungsorganisationen und Organisationen von Menschen mit Behinderung, internationalen Institutionen, UN-Agenturen, Mitgliedstaaten und Gebern unterstützt. HI fordert eine kontinuierliche Mobilisierung, um die Einbeziehung aller Menschen mit Behinderung, die in einer Krisensituation leben, zu ermöglichen.

"Staaten und humanitäre Organisationen müssen auf Menschen mit Behinderung hören und ihre Bedürfnisse berücksichtigen, zum Beispiel wenn es um Wiederaufbaupläne nach einem Konflikt geht", unterstreicht Elena Bertozzi.

 

[1] Studie von 2017-2018

[2] https://hno-syria.org/data/downloads/en/full_hno_2019.pdf

[3] https://hno-syria.org/data/downloads/en/full_hno_2019.pdf

[4] https://handicap-international.fr/sites/fr/files/documents/files/syria-mutilated-future_handicap-international.pdf

19 Juni 2019

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